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Wörtherseezulassung

ZULASSUNGSBESTIMMUNGEN AUF KÄRNTNER SEEN

Grundsätzlich bedarf jedes Fahrzeug auf öffentlichen fließenden Gewässern sowie auf den in der Anlage zum Schifffahrtsgesetz angeführten öffentlichen und privaten Gewässern einer Zulassung durch die Schifffahrtsbehörde.

Elektroboote mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW müssen bei der Schifffahrtsbehörde angemeldet werden. Es ist eine Zulassung nötig, die Behörde vergibt für das Boot ein Kennzeichen. Während der Fahrt muss bei einem solchen Boot stets eine Person mit gültigem Patent (Motorbootführerschein Binnen) an Bord sein.

Elektroboote mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW sind frei verwendbar. Es ist keine Anmeldung nötig, es wird auch kein Führerschein verlangt.

ZULASSUNGSSTOPP Elektroboote:
Mit dem Landesgesetzblatt, 39. Verordnung zur Regelung der Schifffahrt mit Fahrzeugen mit Elektromotoren auf Kärntner Seen von 19. April 2011 wurde die Höchstzahl der ausgegebenen Kennzeichen für private Elektroboote beschränkt auf:

500 Zulassungen für den Wörthersee

40 Zulassungen für den Millstättersee und

30 Zulassungen für den Ossiachersee


Da diese Höchstzahlen längst voll ausgeschöpft sind, ist eine Neuzulassung heute praktisch nicht mehr möglich. Es gibt eine Warteliste in die man sich eintragen kann. Weitere Informationen zu einer Wörtherseezulassung - Motorboot/Elektroboot bekommen Sie bei uns.

Vgl.: Schiffszulassung

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